Arbeitsrechtliche Themen
In unserem beruflichen Alltag spielen auch arbeitsrechtliche Themen eine Rolle. Deshalb erhältst Du hier einen kurzen Überblick. Falls Du Fragen zu den einzelnen Bereichen hast, kannst Du Dich immer gerne an unsere Kollegin Anne Gedding wenden (anne.gedding@uni-koeln.de oder 0221 470 89150).
Arbeitsrecht? Was ist das eigentlich?
Unser Arbeitsleben wird geregelt durch:
- Gesetze und Verordnungen, z. B. ArbZG, BUrlG, BGB, EntgFG, MiLoG, TzBfG, WissZeitVG
- Rechtsprechung
- Kollektivvereinbarungen, z. B. TV-L
- Betriebs-/Dienstvereinbarungen
- Arbeitsvertrag
… daraus ergeben sich Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Arbeitgeber*in
Lohnzahlungspflicht:
- Entgeltzahlung
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
- Urlaubsgewährung
Beschäftigungspflicht:
- Beschäftigung entsprechend der vereinbarten Art der Tätigkeit
- zur vereinbarten Zeit
Fürsorgepflicht:
- Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers
- Einhaltung von Arbeitsschutz- und Unfallvorschriften
- Erstellung eines Arbeitszeugnisses
Arbeitnehmer*in
Arbeitspflicht:
- Leistung der vereinbarten Arbeit
- Einhaltung der Arbeitszeit
- Mehrarbeit nach Vertrag, Gesetz oder Tarifvertrag
- Beachtung des Weisungsrechts des/der ArbeitgeberIn
- Sorgfaltspflicht
Treuepflicht:
- Wahrnehmung der Interessen des Betriebs
- Verschwiegenheit
- Offenbarung betriebsschädigender Vorgänge
Arbeits- und Pausenzeiten
Vertrauensarbeitszeit
“Vertrauensarbeitszeit bedeutet im Kern, dass Mitarbeiter ihre Arbeitszeit weitgehend eigenständig und selbstverantwortlich gestalten können. Lediglich das Volumen der wöchentlichen oder monatlichen Arbeitszeit wird vom Arbeitgeber festgelegt, nicht aber der Beginn und das Ende. Im Fokus steht nicht die Kontrolle der Arbeitszeiten, sondern das Vertrauen, dass die vereinbarten Aufgaben erledigt werden. Wann die Beschäftigten arbeiten, bleibt weitgehend ihnen überlassen.“ (Impuse.de, letzter Zugriff: 14.08.23)

Das Konzept der Vetrauensarbeitszeit
- bietet uns Flexibilität bei der Gestaltung unserer Arbeitszeit
- unterliegt Einschränkungen z. B. im Rahmen von Servicezeiten (Beratung, Prüfungsamt) oder im Hinblick auf Team- und Arbeitsplatzorganisation (geteilte Arbeitsplätze)
- für einen Teil der ZfL-Kolleg*innen ist Zeiterfassung Pflicht (Zeiterfassungssystem “TiC– Time in Cologne“ für geringfügig beschäftigte Kolleg*innen), Grundlage: Mindestlohngesetz MiLoG
- trotz der weitgehend freien Arbeitszeiteinteilung gelten arbeitsrechtliche Grundsätze z. B. aus dem Arbeitszeitgesetz:
Pausen
Wie so viele Dinge in dieser Einheit sind auch Pausen gesetzlich geregelt und vorgeschrieben. Das ist mit Blick auf die Gesundheit auch gar nicht verkehrt.
Bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden musst Du eine mind. 30 Minuten lange Pause einlegen. Bei mehr als 9 Stunden muss eine mind. 45 Minuten andauernde Pause untergebracht werden.
Beispiele
Standard-Pause:
Arbeitszeit 8 Std.
+ 30 Minuten Mittagspause
= Arbeitstag von 8,5 Std.
auch möglich: längere Pause, z. B.
8 Std. Arbeitszeit
+ 1 Std. gemütliche Mittagspause in der Mensa
+ 30 Min. Rewe-und-Post-Pause am Nachmittag
= Arbeitstag von 9,5 Std.
nicht möglich: Pause “hinten anhängen“ (= keine Pause)
Krankheit
Eine Krankmeldung erfolgt über dieses Web-Formular an die Personalabteilung und an das ZfL. Bitte beachte beim Ausfüllen der Krankmeldung die nachfolgenden Hinweise:
- bitte im Feld „Führungskraft“ deine Teamleitung angeben und im Feld „weitere E-Mail-Empfänger*innen“ immer die Adresse zfl-krank@uni-koeln.de sowie ggf. weitere Adressat*innen

- die Krankmeldung muss frühzeitig vor dem eigentlichen Dienstbeginn erfolgen – spätestens bis 9 Uhr
- Einschätzung zur voraussichtlichen Dauer der Erkrankung geben und ggf. laufend aktualisieren
- AU („Krankenschein“) mit hochladen
- bitte auch über das Formular gesund melden, sonald ihr wieder da seid
- wichtig: dringende Aufgaben an Teamleitung/Kolleg*in-nen übergeben, Termine absagen (kann in Notfällen durch Teamleitung oder Team P+F erfolgen)
Wann brauche ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)?
- bis zu 3 Tage erkrankt → keine AU notwendig
- mehr als 3 Tage → AU notwendig
- wird von der Arztpraxis digital übermittelt, falls nicht:
- „Ausfertigung für den Arbeitgeber“ schicken (reicht per E-Mail, Original muss aber aufbewahrt werden)
Dabei zählen nicht Arbeits- sondern Kalendertage, d. h. bei Erkrankung über das Wochenende zählen die Wochenendtage mit
→ Fr. bis Mo. erkrankt = 4 Tage
bei Teilzeit zählen auch die Krankheitstage mit, die nicht reguläre Arbeitstage sind
Krankheit und Urlaub
- bei Erkrankung vor dem Urlaub:
- gesund melden (über zfl-krank + Info an Teamleitung)
- Urlaub antreten
- bei Erkrankung im Urlaub: krank melden und ab 1. Tag AU einreichen → Urlaubstage werden wieder gutgeschrieben

Arbeits- und Wegeunfall
Definition nach SGB 7 § 8: Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall „infolge einer versicherten Tätigkeit“
versicherte Tätigkeit =
- die Arbeit (auch im Homeoffice)
- Wege zur Arbeit (Wegeunfall)
- Wege zur Kinderbetreuung vor/nach der Arbeit
Was tun bei einem Unfall?
- in dringenden Fällen sofort Notarzt 01-112 anrufen
- Erstversorgung mit Hilfe des Verbandkastens (an der Flurtür) sicherstellen
- Durchgangsarzt aufsuchen, in ZfL-Nähe z. B.:
- Hildegardis-Krankenhaus, Bachemer Straße 29
- Evangelisches Krankenhaus, Weyertal 76
- Alexander Chorus, Dürener Straße 154
Was tun nach einem Unfall?
- Unfall melden (per E-Mail an zfl-krank@uni-koeln.de oder persönlich/telefonisch bei Anne/Sema) mit folgenden Infos:
- Unfallhergang, -ort, -zeit
- erstbehandelnde*r Arzt*Ärztin
- Art der Verletzung
- reguläre Arbeitszeit am Unfalltag
- Unfallanzeige wird erstellt und geht an die Personalabteilung
- wichtig: auch „kleine“ Unfälle anzeigen, um für den Fall unvorhergesehener Spätfolgen abgesichert zu sein
Urlaub
Unser Urlaubsanspruch ist unterschiedlich: Festangestellte Kolleg*innen haben
30 Tage pro Jahr (Grundlage: Tarifvertrag TV-L), studentischen Kolleg*innen (SHK/WHB/WHK) stehen 4 Wochen pro Jahr zur Verfügung (Grundlage: (BUrlG § 3). Ihr Urlaub wird in Stunden abgerechnet (Details in dieser Tabelle). Bei Schwerbehinderung kommt eine Woche Zusatzurlaub dazu (Grundlage: SGB IX § 208)
Wie beantrage ich Urlaub?
- die Urlaubsplanung findet innerhalb der Teams statt
- ein Urlaubsantrag erfolgt per E-Mail an zfl-urlaub@uni-koeln.de. Wie das genau funktioniert, steht hier in der Knowledge Base beschrieben.
- die entsprechende Bestätigung kommt ebenfalls per E-Mail
Gesetzliche Vorgaben zum Thema Urlaub
- Wünsche der Arbeitnehmer*innen sind zu berücksichtigen
- Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren (mind. 2 Wochen)
- Urlaub muss grundsätzlich innerhalb des laufenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden
- Resturlaub kann nur in Ausnahmefällen ins nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn er aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit) oder aufgrund dringender betrieblicher Belange (z. B. Projektabschluss) nicht genommen werden konnte (Grundlage: BUrlG § 7)
Für den Verfall von Urlaubsansprüchen gelten verschiedene Regelungen:
- Beamt*innen: 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (Beamtenrecht)
- Tarifbeschäftigte: 12 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (Tarifvertrag)
- Hilfskräfte: Ende des Urlaubsjahres (BUrlG) -> wird im ZfL so nicht umgesetzt
Übertragung von Urlaubsanspruch am ZfL
- im ZfL ist es für alle immer möglich, bis zu eine Woche Urlaub ins nächste Kalenderjahr zu übertragen
- Übertragung von mehr als einer Woche ins nächste Jahr nur mit Zustimmung der Teamleitung und Rückkopplung mit Team P+F
Dienstreisen

Dienstreisen und Reisekosten werden geregelt durch das Landesreisekostengesetz (LRKG NRW)
vor der Reise:
frühzeitig vor Beginn Dienstreise beantragen:
Dienstreiseantrag und (wenn Kosten > 100 Euro) Kalkulationsblatt Reisekosten an zfl-dienstreisen@uni-koeln.de (Teamleitung in cc)
Bestätigung über genehmigte Dienstreise per E-Mail
dann: Start Reiseplanung
vorab Abschlagszahlung für die Reisekosten (Vorschuss von 80 %) durch die Reisekostenstelle möglich, wenn Kosten > 100 €
nach der Reise:
Reisekostenabrechnung (auf Papier mit Originalbelegen, ggf. auch Zahlungsnachweisen) an Team P+F, das sie an die Reisekostenstelle weiterleitet
Reisekostenabrechnung muss innerhalb von 6 Monaten nach der Reise bei der Reisekostenstelle vorliegen, um Anspruch auf die Erstattung der Reisekosten geltend zu machen
bei Nichtantritt einer Dienstreise (z. B. bei Krankheit oder Ausfall einer Fortbildung):
- alle Fahrkarten/Hotelreservierungen etc. stornieren
- falls nicht storniert werden kann oder Stornokosten anfallen: Reisekostenabrechung einreichen mit Vermerk „Dienstreise nicht angetreten aufgrund von …“
Fortbildungen
Wir sind grundsätzlich sehr fortbildungsaffin und können kostenfrei viele Fortbildungen nutzen, z. B.: UzK, IT NRW, HÜF-NRW
Für alle Fortbildungen gilt:
- mit ausreichend Vorlauf vorab mit der Teamleitung abstimmen
- kostenpflichtige Fortbildungen sollten immer im Vorfeld mit der jeweiligenTeamleitung und dem Team P+F besprochen werden.
- Anmeldungen zu Fortbildungen per E-Mail an zfl-fortbildungen@uni-koeln.de, Teamleitung in cc
- Teilnahmebescheinigungen ebenfalls
- im Krankheitsfall immer absagen – auch bei eigentlich kostenfreien, Uni-internen Fortbildungen können ansonsten Kosten entstehen
Weitere Infos zu diesen und vielen weiteren Themen findet ihr in der Knowledge Base.