Komplexe Behinderung
Schwerbehindert, Mehrfachbehinderung, Schwerstmehrfachbehinderung, …?
In der öffentlichen und wissenschaftlichen Diskussion werden Menschen mit Komplexer Behinderung meist als Personen mit „geistiger Behinderung und Zusatzbeeinträchtigung“, „Schwer- oder Schwerstbehinderung“, „Mehrfachbehinderung“ oder als „Menschen mit geistiger Behinderung und psychischen Störungen“ bezeichnet.
Menschen mit Komplexer Behinderung
Mit dem Terminus „Menschen mit einer Komplexen Behinderung“ hat Barbara Fornefeld einen Begriff geprägt, der eine Gruppe von Menschen beschreibt, die wegen der individuellen und vielfältigen Einschränkungen in ihrem Alltag in besonderem Maße struktureller Gewalt ausgesetzt sind und vom Ausschluss innerhalb des Hilfesystems bedroht sind. In vielen Fällen liegt bei Menschen mit einer Komplexen Behinderung eine Kombination von verschiedenen Behinderungsformen vor.1
Die heterogene Personengruppe von Menschen mit einer Komplexen Behinderung weist ein verbindendes Merkmal auf: Sie werden aufgrund ihrer intellektuellen, physischen, und /oder psychischen Beeinträchtigungen und ihrer deprivierenden Lebensumstände an gesellschaftlicher Teilhabe gehindert und über- bzw. unterschreiten alle gängigen Klassifikationsschemata.3
1 Vgl. Fornefeld, B. (2008): Menschen mit komplexen Behinderungen. Selbstverständnis und Aufgaben der Behindertenpädagogik. München: Ernst Reinhardt, GmbH & Co KG, Verlag. S.108.
2 Vgl. ebd. S.58.
3 Vgl. ebd. S.43.