Begriffe im Kontext der Barrierefreiheit
Im Alltag können Menschen mit Beeinträchtigungen an Barrieren stoßen, die die Ausführung mitunter mancher Tätigkeiten erschweren oder gar unmöglich machen können. In der Alltagssprache wird dafür oftmals der Begriff „Behinderung“ verwendet. Eine juristische Definition für den Begriff „Behinderung“ und wie er sich zum Begriff „Beeinträchtigung“ abgrenzt wird u.a. in §2 des neunten Buch des Sozialgesetzbuchs beschrieben.

Definition von Behinderung und Beeinträchtigung
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung […] liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht.“
Neben dieser Definition existieren weitere Definitionen und Modelle von Behinderung. Eine Einführung dazu finden Sie im folgenden Lernmodul:
Lernmodul: Grundlagen der Inklusion in sonderpädagogischen Kontexten
Grundlagen der Inklusion in sonderpädagogischen Kontexten
Eine Vielzahl von Student*innen können nicht oder nur mit Schwierigkeiten am Studium teilnehmen, da sie aufgrund ihrer Behinderung bzw. Beeinträchtigung Lehrinhalte nicht erfassen und/oder Prüfungen nicht erfolgreich absolvieren können. Barrierefreiheit ist daher umso wichtiger, um diesen Menschen eine Teilhabe am Leben zu ermöglichen. Aus diesem Grund werden im Folgenden die wichtigsten Begriffe im Kontext der Barrierefreiheit definiert, um sie klar voneinander abgrenzen zu können.

Weitere Infos zum Thema „Diklusion“:
Diklusive Lernwelten: Zeitgemäßes Lernen für alle Schüler*innen von Dr.’ Lea Schulz et al.